AGB´s >> Pressl Dental Solutions GmbH

Stand: 07.05.2012
1.Geltungsbereich:
Wir liefern nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten und für alle unsere Geschäfte verbindlich sind. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

2.Angebote:

Sämtliche Angebote sind freibleibend, Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten. Angebote und Projekte sowie die zugehörigen Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen weder vervielfältigt noch ohne seine Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

3.Vertragsschluß:

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

4.Preise:

a) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise immer ab unserem Lager Seewalchen am Attersee exklusive Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer.
b) Die Preise fußen auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisabgabe, insbesondere den Erzeugerpreisen, Warenkursen der Österreichischen Nationalbank, Tarifen und Frachtsätzen. Änderungen der Kosten, Devisenkurse usw. berechtigen uns, die Preise an die Kosten im Zeitpunkt der Lieferung anzugleichen.
c) Preise für Lohnleistungen (Montage, Service usw.) werden stets zu jenen Sätzen berechnet, welche am Tage der Leistung in Kraft sind, ebenso Fahrtspesen und Aufenthaltskosten unserer Techniker,
Instruktoren und Monteure.

5. Lieferung:

Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung.
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen.
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von uns unabhängiger Umstände, wie z. B. alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, örtliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden und Transportsperren usw. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei unseren Lieferanten
eintreten.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzuges können nur geltend gemacht werden, wenn eine derartige Vereinbarung gesondert schriftlich abgeschlossen wurde.

6. Erfüllung und Versand:
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir auf Rechnung und Gefahr des Empfängers unverpackt ab Lager. Alle Kosten für Transport, Porto, Verpackung, Verladung gehen zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.
Versicherungen aller Art werden nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die auf Seite des Bestellers liegen, so gilt die Lieferung mit Meldung der Versandbereitschaft als erfüllt. Die bestellten Waren werden von uns dann auf Kosten und Gefahr des Empfängers eingelagert. Ist Lieferung und Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Monat nach Bestellung als abgerufen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungenen werden durch einen derartigen Abnahmeverzug nicht geändert.

7. Gewährleistung und Garantie:
Wir leisten nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und übertragen alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an unsere Abnehmer.
Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, Gewinnentgang oder Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einen natürlichen Verschleiß unterliegen. Sie erlischt sofort, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Einwilligung an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Verkauf gebrauchter Waren, Umänderungen oder Umbauten wird keine Gewähr übernommen. Bei Reparaturen wird eine Gewähr von 3 Monaten übernommen.
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich zu erheben. Bei Mängel, die bei Anwendung der üblichen Sorgfalt zunächst nicht erkennbar waren oder erst später aufgetreten
sind, ist die Mängelrüge innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden schriftlich zu erheben. Sofort nach Feststellung des Mangels ist jeder weitere Gebrauch einzustellen; für Schäden, die durch Weiterverwendung nach Feststellung des Mangels entstanden, wird nicht gehaftet.

8. Zahlung:
a) Die von uns gelegten Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Rechnungserhalt sofort netto ohne jeden Abzug oder innerhalb 8 Tagen spesenfrei an uns zahlbar.
b) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Passivzinssatz der österreichischen Banken.
c) Wechsel werden von uns nur zahlungshalber angenommen, alle Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
d) Sämtliche Forderungen aus Lieferungen an einen Kunden werden sofort fällig, wenn infolge Zahlungsverzuges auch nur eine Zahlung eingeklagt werden musste.
e) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt uns, unsere eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, den gesamten noch offenen Kaufpreisrest und jede weitere Forderung gegenüber des selben Käufers sofort fällig zu stellen und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch Unterlassung dieser Verpflichtung entsteht.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Seewalchen am Attersee. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Vöcklabruck vereinbart. Wir bleiben jedoch berechtigt, nach unserer Wahl auch am Wohnsitz des Käufers Klage zu erheben. Es gilt Österreichisches Recht!

10. Rückgabe gelieferter Waren:
Die Rückgabe gelieferter Waren ist nur mit unserem Einverständnis, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Erhalt möglich. Es können nur Waren im absolut neuwertigen Zustand und original Verpackung gutgeschrieben werden.